Den Entlastungsbetrag mit 131 € nutzen – So profitieren Pflegebedürftige optimal Pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag von 131 € monatlich oder 1572€ jährlich. Dieser kann sehr unkompliziert und ohne Antrag genutzt werden. • Ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) muss vorliegen Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene finanzielle Unterstützung der Pflegekasse für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1, die in der häuslichen Umgebung leben. Monatlich stehen 131 € zur Verfügung, die nicht bar ausgezahlt, sondern für bestimmte Dienstleistungen verwendet werden können, mit dem Ziel, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit der Betroffenen zu fördern. Der Entlastungsbetrag sammelt sich ab dem Monat an, in dem der Pflegegrad besteht. Wird er in einem Monat nicht genutzt, wird der Betrag in die Folgemonate übertragen. Wichtig: Pro Kalenderjahr können sich so bis zu 1.572 € ansammeln. Diese müssen jedoch bis zum 30.06. des Folgejahres genutzt werden, da sie danach verfallen. Die Nutzung des Entlastungsbetrags ist zweckgebunden. Pflegebedürftige können die 131 € insbesondere für folgende Leistungen einsetzen: Haushaltsnahe Dienstleistungen: • Haushaltsreinigung (z. B. Fenster putzen, Staubsaugen, Wischen) Außerdem für: Wichtig ist, dass die Leistungen durch anerkannte Anbieter erbracht werden, damit sie mit der Pflegekasse abgerechnet werden können. Wird der Entlastungsbetrag nicht genutzt, verfällt dieser im folge Jahr. Nutzen Sie Ihren Anspruch schnell und unkompliziert Vorteile im Überblick: Der Entlastungsbetrag ist ein oft unterschätztes Mittel, um den Pflegealltag finanziell zu erleichtern. Wer den Betrag gezielt nutzt – zum Beispiel für eine Haushaltshilfe oder Alltagshilfe – profitiert nicht nur von mehr Lebensqualität, sondern auch von einer spürbaren Entlastung im Alltag.Welche Voraussetzungen müssen pflegebedürftige Versicherte erfüllen?
• Die Pflege muss in der häuslichen Umgebung stattfinden
• Der gewählte Anbieter ist für die Erbringung der Entlastungsleistung zugelassen.Was genau ist der Entlastungsbetrag?
Unabhängig davon, ob Pflegegrad 1 oder 5 vorliegt, der monatliche Betrag von 131 € ist immer gleich.Wofür kann der Entlastungsbetrag von 131 € genutzt werden?
• Alltagsbegleitung und Betreuung (z. B. gemeinsames Einkaufen, Kochen, Spazierengehen, Begleitung zu Arztterminen oder Behördengängen)
• Einkauffservice
• Tages und Nachtpflege
• Kurzzeitpflege
• Teilweise kann ein Pflegedienst das Budget nutzenUnser Tipp
Fazit Den Entlastungsbetrag richtig nutzen und 131 € im Monat sichern
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