Den Entlastungsbetrag mit 131 € sinnvoll nutzen!

Den Entlastungsbetrag mit 131 € nutzen – So profitieren Pflegebedürftige optimal

Pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag von 131 € monatlich oder 1572€ jährlich. Dieser kann sehr unkompliziert und ohne Antrag genutzt werden.

 

Welche Voraussetzungen müssen pflegebedürftige Versicherte erfüllen?

• Ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) muss vorliegen
• Die Pflege muss in der häuslichen Umgebung stattfinden
• Der gewählte Anbieter ist für die Erbringung der Entlastungsleistung zugelassen.

 

Was genau ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene finanzielle Unterstützung der Pflegekasse für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1, die in der häuslichen Umgebung leben. Monatlich stehen 131 € zur Verfügung, die nicht bar ausgezahlt, sondern für bestimmte Dienstleistungen verwendet werden können, mit dem Ziel, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit der Betroffenen zu fördern.
Unabhängig davon, ob Pflegegrad 1 oder 5 vorliegt, der monatliche Betrag von 131 € ist immer gleich.

Der Entlastungsbetrag sammelt sich ab dem Monat an, in dem der Pflegegrad besteht. Wird er in einem Monat nicht genutzt, wird der Betrag in die Folgemonate übertragen.

Wichtig: Pro Kalenderjahr können sich so bis zu 1.572 € ansammeln. Diese müssen jedoch bis zum 30.06. des Folgejahres genutzt werden, da sie danach verfallen.

 

Wofür kann der Entlastungsbetrag von 131 € genutzt werden?

Die Nutzung des Entlastungsbetrags ist zweckgebunden. Pflegebedürftige können die 131 € insbesondere für folgende Leistungen einsetzen:

UNSERE LEISTUNGEN

 

Haushaltsnahe Dienstleistungen:

• Haushaltsreinigung (z. B. Fenster putzen, Staubsaugen, Wischen)
• Alltagsbegleitung und Betreuung (z. B. gemeinsames Einkaufen, Kochen, Spazierengehen, Begleitung zu Arztterminen oder Behördengängen)
• Einkauffservice

Außerdem für:
• Tages und Nachtpflege
• Kurzzeitpflege
• Teilweise kann ein Pflegedienst das Budget nutzen

Wichtig ist, dass die Leistungen durch anerkannte Anbieter erbracht werden, damit sie mit der Pflegekasse abgerechnet werden können.

 

Unser Tipp

Wird der Entlastungsbetrag nicht genutzt, verfällt dieser im folge Jahr. Nutzen Sie Ihren Anspruch schnell und unkompliziert

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Vorteile im Überblick:

  • Kann direkt und ohne Antrag genutzt werden
  • Monatlich bis zu 131 € (oder mehr, insofern noch nicht genutzt)
  • Keine Kürzung anderer Pflegeleistungen
  • Rückwirkende Nutzung möglich
  • Entlastung für pflegende Angehörige
  • Mehr Selbstständigkeit für Pflegebedürftige

 

Fazit Den Entlastungsbetrag richtig nutzen und 131 € im Monat sichern

Der Entlastungsbetrag ist ein oft unterschätztes Mittel, um den Pflegealltag finanziell zu erleichtern. Wer den Betrag gezielt nutzt – zum Beispiel für eine Haushaltshilfe oder Alltagshilfe – profitiert nicht nur von mehr Lebensqualität, sondern auch von einer spürbaren Entlastung im Alltag.

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